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Stadtarchiv

Das Stadtarchiv Baden (StAB) ist das zentrale Archiv der Stadt Baden. In erster Linie verwahrt es die Unterlagen der städtischen Verwaltung vom Beginn der schriftlichen Überlieferung etwa um 1300 bis heute. Daneben besitzt es auch Bestände von kirchlichen und privaten Körperschaften und Organisationen.

Konsultieren Sie das Online-Archivverzeichnis. Auf Wunsch unterstützen wir Sie telefonisch bei der Suche nach einem bestimmten Thema.

Hinweise auf einzelne Bestände

  • Kirchenbücher/Zivilstandsregister: Im Stadtarchiv befinden sich katholische Kirchenbücher (Zivilstandsregister) von 1573 bis 1875, reformierte von 1714 bis 1875. Jüngere Zivilstandsregister befinden sich beim Zivilstandskreis, Klösterli, Oberstadtstrasse 4, CH-5401 Baden, Tel. +41 56 200 84 30.
  • Geschlechter: Genealogische Informationen zu den Bürgergeschlechtern der Stadt Baden sind enthalten in: Merz, Walther: Wappenbuch der Stadt Baden und Bürgerbuch. Aarau 1920.
  • Urkunden: Die Urkunden von 1286 bis 1499 sind ediert in: Welti, Friedrich Emil (Hg.): Die Urkunden des Stadtarchiv Baden im Aargau. 2 Bde. Bern 1896 -1899.
  • Baugesuchsarchiv: Enthält Pläne und Unterlagen zu bestehenden Gebäuden ab ca. 1900 und befindet sich bei der Abteilung Planung und Bau, Rathausgasse 5, CH-5401 Baden, Tel. +41 56 200 82 70.
  • Zeitungen: Das Stadtarchiv bewahrt die früher von der Stadtbibliothek Baden gesammelten Lokalzeitungen (Badener Ausgabe) auf und macht sie zugänglich. Es ist möglich, mit mitgebrachten Fotoapparaten Kopien anzufertigen (Reproständer vorhanden).
    Andere Zugänge zu Zeitungen: Die Aargauer Zeitung hat ihre Artikel bis 1998 zurück digital und macht sie auf Anfrage zugänglich. Die Kantonsbibliothek verfügt über alle Aargauer Zeitungen (Lücke: Badener Tagblatt 1891 bis 1932). Sie macht auf Anfrage per E-Mail Scans daraus (CHF 8 pro angefangene 20 Seiten).

Benutzung

Das Stadtarchiv ist auf Anmeldung hin für jedermann zugänglich. Benutzerinnen und Benutzer müssen sich über Personalien und Arbeitsziele ausweisen. Die Unterlagen sind nicht ausleihbar. Sie müssen an Ort und Stelle eingesehen werden.

Nutzungsrechte

  • Frei nutzbar sind Reproduktionen von Archivgut (Bilder, Dokumente aller Art), deren Urheberrechte abgelaufen sind (Lizenz: Public Domain Mark) oder deren Nutzungsrechte bei der Stadt Baden liegen (Lizenz: Creative Commons BY-SA 4.0).
     
  • In den Bildbeständen (Q) sind die Nutzungsrechte in Feld 4.2 nachgewiesen und erläutert. Für Abbildungen aus anderen Beständen obliegt es dem Verwender, die Nutzungsrechte abzuklären. Eine Nachfrage beim Stadtarchiv wird empfohlen.
     
  • Bei der Nutzung ist jede Abbildung mit «Stadtarchiv Baden», der Archivsignatur und der oben erwähnten Lizenz nachzuweisen (wenn das Bild dem Bestand des Museums entstammt: «Historisches Museum Baden»). Weitere Hinweise zu den Bildnachweisen finden sich auch im Kapitel «Häufige Fragen (FAQ)»

Kosten

Die Benutzung ist kostenlos. Beratung und Recherchen durch das Personal können bis maximal eine Stunde in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gehende Arbeit wird nur im Ausnahmefall geleistet und nach Aufwand verrechnet. Ebenso werden Aufträge zur Herstellung von Reproduktionen nach Aufwand verrechnet.

Öffnungszeiten

Das Stadtarchiv hat keine festen Öffnungszeiten. Eine Benutzung ist auf Anmeldung hin möglich. Die fortgesetzte Konsultation in den Räumen des Historischen Museums Baden ist während der Öffnungszeiten des Museums (Dienstag – Samstag, 13.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag, 12.00 – 19.00 Uhr, Sonntag, 10 – 17 Uhr) oder gemäss Absprache möglich.

Sperrfristen

Die Unterlagen sind während der Dauer von 30 Jahren seit ihrer Anfertigung der Öffentlichkeit nicht zugänglich, soweit sie nicht schon vorher öffentlich waren. Wenn die Akten schützenswerte personenbezogene Informationen enthalten, gilt eine längere Sperrfrist. Ausnahmen sind im Interesse der Wissenschaft unter bestimmten Bedingungen möglich.

Archivierungspolitik

Das Stadtarchiv übernimmt alle von der städtischen Verwaltung nicht mehr ständig benötigten, dauernd wertvollen Unterlagen. Zur Sicherung der historischen Überlieferung übernimmt es nach Möglichkeit auch Bestände von Organisationen und Personen mit relevantem Bezug zu Stadt und Region Baden.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist Ihre Frage nicht aufgeführt oder brauchen Sie weitere Informationen, wenden Sie sich per Mail an das Team des Stadtarchivs Baden: stadtarchivNULL@baden.ch.

  1. Ich suche Fotos von … Können Sie mir sagen, ob solche im Archiv vorhanden sind?
    Eine Anleitung zur Recherche finden Sie im Online-Archivverzeichnis via den Hilfe-Button oben rechts. Neben der Volltextsuche können Sie in der erweiterten Suche im Bestand Q (Foto- und Filmbestand des Archivs) nach dem gewünschten Begriff suchen. Werden Sie nicht fündig, dürfen Sie sich gerne mit ihrem konkreten Anliegen an stadtarchivNULL@baden.ch wenden.
     
  2. Darf man die online publizierten Bilder/Dokumente verwenden? Unter welchen Bedingungen?
    Ja, alle Bilder, die online publiziert sind, dürfen unter der Creative Commons Lizenz CC-BY SA 4.0 weiterverwendet werden. Die Lizenz definiert, dass der Urheber, allfällige Änderungen am Original sowie die Lizenz bei der Weiterverwendung eines Bildes genannt werden müssen. Wir empfehlen, die Bildnachweise im Online-Archivverzeichnis zu verwenden (siehe dazu auch Frage 3).
     
  3. Wie muss ich ein Foto oder einen Film zitieren? Die Bildnachweise stehen in der Regel beim Eintrag des Fotos im Feld 4.2. Ist dies nicht der Fall, dann stehen sie auf der darüberliegenden Verzeichnungsstufe im Feld 4.2, oder aber sie sind noch nicht erfasst. In diesem Fall können Sie beim Stadtarchiv nachfragen. Liegen eingeschränkte Nutzungsrechte vor, sind keine Nachweise erfasst, und die Bilder sind online nicht verfügbar.
    In der Regel gilt: Stadtarchiv Baden (oder Historisches Museum Baden), Bestandstitel/Urheber (wenn bekannt), Signatur, Lizenz; z.B. Historisches Museum Baden, Fotohaus Zipser, Q.12.1.1230, CC BY-SA 4.0 oder Stadtarchiv Baden, Q.06.11.0.1.4, CC BY-SA 4.0
     
  4. Darf ich für das Stadtarchiv / das Historische Museum eine Abkürzung verwenden?
    Es gibt keine offiziellen Abkürzungen. Es dürfen aber im Bildnachweis die Abkürzungen HMB für das Historische Museum Baden sowie StaB für das Stadtarchiv Baden verwendet werden, solange diese Abkürzungen an einem anderen Ort ausgeschrieben werden.
     
  5. Was bedeutet eine Schenkung von Unterlagen/Bildern etc. ans Archiv, welche Rechte werden abgetreten?
    Werden dem Stadtarchiv Baden Unterlagen geschenkt, werden damit in der Regel Nutzungsrechte abgetreten (nicht aber die Urheberrechte, die gemäss Gesetz beim Urheber oder der Urheberin verbleiben). Nach üblicherweise getroffener Abmachung erlauben diese, die Bilder zu publizieren und unter der Creative Commons Lizenz CC-BY SA 4.0 weiterzuverwenden.
     
  6. Ein Bild ist online nicht verfügbar. Kann es trotzdem konsultiert werden? Darf es weiterverwendet werden?
    Wenn das Bild online nicht verfügbar ist, bestehen in der Regel eingeschränkte Nutzungsrechte oder das Bild ist nicht digitalisiert. Das Stadtarchiv macht diese Bilder auf Anfrage zugänglich. Sie können nach den generellen Regeln des Urheberrechts weiterverwendet werden, etwa für den gesetzlich erlaubten Eigengebrauch. Die Bilder dürfen hingegen nicht publiziert oder auf andere Weise über den Eigengebrauch hinaus weiterverwendet werden. Geschieht dies trotzdem, übernimmt die Stadt Baden keine Haftung.

Kontakt

Andreas Steigmeier, Stadtarchivar; Dominik Dürst; Michael Kull
c/o docuteam AG, Im Langacker 16, 5405 Baden-Dättwil
Tel. +41 56 200 84 51
stadtarchivNULL@baden.ch
(erteilen Auskünfte, vermitteln Archivbenutzungen, betreuen Benutzerinnen und Benutzer)

Archivstandort

Historisches Museum Baden, Wettingerstrasse 2, 5400 Baden
Lageplan

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